WEG-Bechluss: Nicht einverstanden!

Ich bin nicht einverstanden! – Oder: wie man wirksam gegen einen WEG-Beschluss vorgeht

 

„Wer dafür ist, hebe bitte die Hand.“

Ja, so oder so ähnlich ist der Sprech bei einer Eigentümerversammlung, wenn über einen Punkt auf der Tagesordnung abgestimmt werden muss.

Jeder, der bereits Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Eigentümer einer Gewerbefläche ist, kennt diesen Satz. Natürlich fällt der auch für „Nein“-Stimmen und Enthaltungen.

Und man sollte die Wichtigkeit dieser Abstimmungen nicht unterschätzen, denn sie haben teils große Auswirkungen auf die WEG. Es gibt Standardabstimmungsthemen, wie z.B. Beschluss über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan fürs neue Jahr, aber auch andere Punkte, z.B. Reparaturmaßnahmen.

GEFRA-Geschäftsführerin Frauke Nolting.

Man muss übrigens auch nicht begründen weshalb man wie für welchen Beschluss stimmt, jeder hat da seine eigenen Befindlichkeiten und Gründe, auf die er auch ein Recht hat.

Je nach Regelung in der Teilungserklärung besteht entweder das „Pro-Kopf-Prinzip“ oder die Stimmrechte sind nach Miteigentumsanteilen verteilt.

Aber eine Sache gilt bei allen WEGs. Und dies ist noch einmal mit der WEG-Novellierung von 2020 verschärft worden:

Wer sein Stimmrecht wirksam ausüben will, muss entweder bei der Versammlung zugegen sein, oder er muss sich wirksam gemäß den Bestimmungen des WEG und der Teilungserklärung vertreten lassen. Andernfalls zählt seine Stimme nicht und er hat auch keine Möglichkeit, gefasste Beschlüsse später anzufechten!

Warum hebe ich das so hervor, werden Sie sich vielleicht fragen? Wie ich in dem letzten Text schon erwähnt habe, so erlebt man als Verwalter teils wirklich kuriose Situationen. Manchmal auch höchst Ärgerliche.

Folgende Geschichte fällt in beide Kategorien. An einem späten Freitagnachmittag rief ein Eigentümer bei uns an. Man kann den Ton dieses Eigentümers getrost als „gereizt“ bezeichnen. Er teilte mir mit, dass er die Abrechnung, die wir in der Eigentümerversammlung seiner WEG besprochen und wirksam beschlossen hatten, nicht akzeptiere und drohte mir – aufgrund meiner „Frechheit“ – nicht nur mit persönlicher „Schädigung“, sondern auch mit rechtlichen Schritten gegen unsere Firma.

Unabhängig davon, dass der gute Mann sich wegen Bedrohung strafbar gemacht hat, und so etwas kann auch ein Verwalter zur Anzeige bringen, so sollte er auch einmal das WEG genauer lesen.

Denn tatsächlich war er weder bei der Versammlung anwesend, noch hat er sich per gültiger Vollmacht vertreten lassen, noch hat er in irgendeiner Weise vor der Versammlung schriftlich oder telefonisch einen Einspruch gegen die Abrechnung vorgebracht. Das bedeutet für ihn schlicht: Pech gehabt!

Er muss die Abrechnung akzeptieren und gemäß dieser auch Zahlungen leisten. Tut er das nicht, kann die WEG rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit!

Ihre Frauke Nolting

 

Dazu passend:

Der zertifizierte Verwalter

Frauke Nolting zum Thema „Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht“

Das GEFRA Wohnflex-Konzept

Kaufabsichtserklärung Beltershausen

Innenvisualisierung des GEFRA Bauprojekts in Beltershausen

Hier kann man sich wohlfühlen! Die Visualisierung eines Balkons der Wohnungen in Beltershausen.

Auch für unser Bauprojekt in Beltershausen ermöglichen wir Ihnen nun die schriftliche Hinterlegung eines Kaufinteresses mit Hilfe eines  Formulars zum Download. Damit können Sie der Absicht, eine der Wohnungen zu erwerben, den entsprechenden Nachdruck mit einer Kaufabsichtserklärung verleihen.

Wir haben dieses Dokument für Sie im geschützten Bereich unserer Homepage hinterlegt. Um den Zugang zu diesem Bereich zu erhalten, ist lediglich eine schnelle, natürlich kostenlose Registrierung notwendig. Übrigens erhalten Sie damit auch Zugang zu den entsprechenden Kurzexposés, die alle wissenswerten Informationen über die einzelnen Wohnungen enthalten.

So funktioniert die Registrierung: Auf unserer Homepage finden Sie unten rechts die Möglichkeit die Registrierung zu starten. Wir fragen Sie lediglich nach ihrer E-Mail-Adresse. Wie genau das weitere Vorgehen dann abläuft, erfahren Sie, wenn sie auf den Schaltknopf Registrierung gedrückt haben. Es ist ganz einfach.

Wenn Sie sich registriert haben, können Sie sich in die Seite einloggen. Sie finden danach in der Hauptmenüleiste den Punkt Exposés. Dort wählen Sie Beltershausen aus und finden direkt die Möglichkeit, das Kaufabsichtsformular herunter zu laden. Nachdem sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es an unsere E-Mail Adresse senden (mail@geframinuslennestadr.com). Sie können es uns auch per Post zusenden oder, wenn Sie mögen, direkt in Lennestadt in der Westfälischen Straße 41 abgeben.

 

 

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Interview mit GEFRA-Geschäftsführerin Frauke Nolting

Beltershausen: Es wurde Licht

Die Hausgessenen von Beltershausen

Kaufabsichtserklärung Fronhausen

Mit der Erteilung der Baugenehmigung ist nun auch möglich, ein Kaufinteresse für eine Wohneinheit zu hinterlegen. Um  der Absicht, eine der Wohnungen zu erwerben, auch schriftlichen Nachdruck zu verleihen, haben wir ein Formular für sie vorbereitet. Sie können eine Kaufabsichtserklärung unterzeichnen. Sie finden dieses Dokument im geschützten Bereich unserer Homepage. Um einen Zugang zu erhalten, der selbstverständlich kostenlos angelegt werden kann, ist lediglich eine kurze Registrierung notwendig.

Und so geht’s: Sie finden unten rechts auf unserer Homepage die Möglichkeit, eine Registrierung zu starten. Dazu hinterlegen Sie bitte eine E-Mail-Adresse. Alles weitere finden Sie, wenn sie auf den Schaltknopf „Registrierung“ geklickt haben.

Nach erfolgreicher Registrierung loggen Sie sich bitte in die Seite ein. Nach dem Einloggen erscheint oben im Hauptmenü der Menüpunkt „Exposés“. Wenn Sie dort Fronhausen ausgewählt haben, finden Sie direkt eine Möglichkeit, das Formular für die Kaufabsichtserklärung herunter zu laden. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es uns an unsere E-Mail-Adresse (mail@gefra-lennestadt.com) senden, oder in einen Briefumschlag stecken und uns zusenden oder es direkt in Lennestadt in der Westfälischen Straße 41 abzugeben.

 

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Interview mit Claudia Schnabel

Fronhausens Claudia Schnabel ist die einzige Bürgermeisterin im Landkreis. Die zweifache Mutter kann mit Zahlen umgehen, denn während ihrer beruflichen Karriere war sie in führender Position bei einem großen Biotechnologie- bzw. Pharmaunternehmen tätig.  Seit vielen Jahren ist sie auch politisch aktiv. Bereits 2006 wurde sie Gemeindevertreterin und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Soziales und war Mitglied der Kindergartenkommission.

Claudia Schnabel vertritt die Initiative Fronhausen und wurde 2015 zur Bürgermeisterin von Fronhausen gewählt. Damit wurde sie mit Beginn des Jahres 2016 die erste Frau im Landkreis auf einem Bürgermeisterposten. 2021 wurde sie erneut gewählt, am 1. Januar 2022 begann ihre zweite Amtszeit. Anlässlich der Erteilung der Baugenehmigung für das GEFRA-Bauprojekt „Vorderster Boden“ haben wir mit ihr gesprochen.

 

Claudia Schnabel, Bürgermeisterin von Fronhausen

Claudia Schnabel, Bürgermeisterin von Fronhausen

GEFRA-Webteam: Frau Schnabel, Fronhausen ist eine wunderschöne Ortschaft in einem attraktiven Landkreis. Wie wichtig ist neuer Wohnraum für die Gemeinde?

Claudia Schnabel: Durch unseren Haltepunkt an der Main-Weser-Bahn mit guten Verbindungen ins Rhein-Main-Gebiet und nach Kassel, aber auch aufgrund der vierspurigen B3 mit schnellem Anschluss an das Autobahnnetz ist Fronhausen eine gefragte Wohngemeinde. Wir haben außerdem eine steigende Anzahl an Arbeitsplätzen vor Ort, und möchten den Arbeitnehmern kurze Wege ermöglichen. Leerstand gibt es weder im Kernort, noch in den Ortsteilen, und das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ist stark begrenzt.

GEFRA-Webteam: Sie haben sich immer für den Zuzug von Familien und eine zukunftsorientierte Bebauung des Baugebietes „Vorderster Boden“ eingesetzt. Ist die Erteilung der Baugenehmigung auch ein Erfolg für Sie persönlich?

Claudia Schnabel: In unserer Gemeinde fehlen definitiv Wohnungen in allen Größenordnungen. Die im Gebiet „Vorderster Boden“ neu geschaffenen Angebote werden dazu beitragen, einer guten Mischung an Singles, Familien, Jung und Alt in einem neuen Quartier eine Heimat zu bieten. Aber insbesondere die entstehenden barrierefreien Wohnungen werden dazu beitragen, dass auch wieder ein Angebot an „gebrauchten“ Einfamilienhäusern in unserer Gemeinde entsteht, weil die bisherigen Eigentümer bei Bedarf eine altersgerechte Wohnform in der gewohnten Umgebung beziehen können.

GEFRA-Webteam: Was halten Sie von den konkreten Planungen für das Baugebiet, insbesondere von dem als Terrassenhaus angelegten L-Gebäude?

Claudia Schnabel: Oft erlebt man Widerstand gegen innerörtliche Verdichtung aus der unmittelbar betroffenen Nachbarschaft. Dies ist hier nicht der Fall gewesen, denn die geplante Bebauung ist optimal auf die Umgebung abgestimmt. Das Terrassenhaus bildet einen guten Übergang zwischen Gewerbe- und Wohngebiet. Besonders die Planung der Stellplätze unter dem L-Gebäude wertet das Gebiet enorm auf. Statt große Flächen für Parkplätze zu verschwenden, verschwinden die Fahrzeuge unter dem Haus.

GEFRA-Webteam: Vielen Dank für das Gespräch!

 

 

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Ansicht von Westen. Im Hintergrund und links das L-Gebäude.

Ansicht von Westen. Im Hintergrund und links das moderne Terrassenhaus.

Ein weiterer Meilenstein ist erreicht: Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg Biedenkopf hat die Baugenehmigung für das Terrassenhaus in Fronhausen erteilt. Damit steht einem Baubeginn nichts mehr im Wege.

Als Auflage der Gemeinde Fronhausen ist die von der GEFRA bereits geplante Retentionszisterne zu erbringen. Damit wird Regenwasser gesammelt und zurückgehalten. Das ist nicht nur ein ökologisches Merkmal, weil das gesammelte Regenwasser grundsätzlich Wasser spart. Gleichzeitig sind  Retentionszisternen ein Schutz bei Starkregen, da die überschüssigen Regenmengen gedrosselt an die Kanalisation abgegeben werden und damit das öffentliche Kanalnetz entlasten wird.

Der Start der Bauarbeiten ist geplant für den Beginn des kommenden Jahres. Die Situation am Baumarkt, auf die wir bereits in einigen Newsmeldungen eingegangen sind, wird sich bis dahin vermutlich noch weiter verbessert haben. Das wäre jedenfalls in unserem Interesse, vor allem aber im Interesse unserer Kunden.

Denn wir von der GEFRA wollen unseren Kunden nicht nur die bestmögliche Qualität anbieten, sondern das auch noch zu einem akzeptablen und fairen Preis. Auf dem Weg dahin ist die Erteilung der Baugenehmigung nach der Hessischen Bauordnung (HBO) ein wichtiger Schritt. Wir freuen uns darüber!

Fronhausen Westansicht, Baugebiet der GEFRA

Blick auf den terrassenförmig angelegten Neubau.

Die Grundrisse der einzelnen Wohnungen können Sie sich bereits jetzt auf unserer Seite anschauen. Dazu genügt eine kurze, kostenlose Registrierung. Dann erscheint im Hauptmenü der Punkt „Exposés“, dort finden Sie nicht nur die Grundrisse, sondern auch viele weitere Informationen über den neuen Wohnraum.

 

 

 

 

 

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