Der zertifizierte Verwalter
Der zertifizierte Verwalter
Wussten Sie schon, dass wir über unsere Tochterfirma „Stadtwald GmbH“ auch im Bereich Immobilienverwaltung tätig sind, also WEG- und Mietverwaltung durchführen? Schon vor einigen Jahren haben wir unser Angebot darum erweitert.
Und eines kann ich Ihnen versichern, als Verwalter wird Ihnen nie langweilig, egal, wie gut situiert die Eigentümer und Bewohner Ihrer Anlage sein mögen. Denn auch die haben so einiges auf Lager!
Vor nicht allzu langer Zeit z.B. erhielten wir eine E-Mail von einem Eigentümer, den wir schon länger betreuten. Es handelte sich dabei um eine kleine WEG, weniger als neun Einheiten. Er forderte uns auf, ihm kurzfristig unsere Verwalter-Zertifizierung nachzuweisen. Wir wiesen ihn dann – zugegeben mit einem leichten Schmunzeln – darauf hin, dass diese Verwalter-Zertifizierung in diesem besonderen Fall nicht notwendig sei und wir Sie ihm daher nicht nachzuweisen brauchen.
Jetzt werden Sie sich wahrscheinlich fragen, wieso? Schließlich ist doch derzeit die Zertifizierung eines Verwalters in aller Munde und die Presse stellt es häufig so dar, als wenn das Zertifikat, das übrigens in reativ kurzer Zeit erworben werden kann, für alle Immobilienverwalter Pflicht wäre. Wieso müssen wir das dann nicht?
Um diese Frage zu klären, sollte man bei den Ursprüngen beginnen. Vor ein paar Jahren war es noch so, dass salopp gesagt jeder, der Langeweile hatte, sich in den Bereichen „Immobilienmakler“ und auch „Immobilienverwalter“ tummeln durfte. Er musste nur nachweisen, dass er keine Straftaten, vor allem im finanziellen und steuerlichen Bereich, begangen hatte und eine Gewerbeerlaubnis vorweisen.
Dass diese Regelung jedoch sehr unglücklich war, stellte sich mit den Jahren dann aber immer mehr heraus. Denn so konnte zwar vielen ein Einstieg in diese Branchen sehr leicht gemacht werden, aber einige von den Quereinsteigern hatten von der Materie wenig bis keine Ahnung. Und so häuften sich die materiellen und immateriellen Schadensfälle, die im Immobilienbereich gern mal in den sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich gehen können.
Deswegen hat der Gesetzgeber irgendwann – und das aus gutem Grund – entschieden, dass in beiden Bereichen in Zukunft eine entsprechende Qualifikation ausgewiesen werden muss. Bei der Verwaltung ist das der oben genannte zertifizierte Verwalter.
Im Grunde heißt das, dass der Verwalter einen Lehrgang besucht, bei dem vor allem das Grundwissen zur Verwaltung einer Immobilie Thema ist, darüber eine Prüfung ablegt wird und er dann eine entsprechende Urkunde erhält.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber auch einige Ausnahmen davon zugelassen.
Bei unserem oben genannten Fall traf witzigerweise gleich mehr als eine Begründung zu.
Denn:
Kleine Verwaltungen (WEGs unter neun Einheiten) müssen nicht zwingend von einem zertifizierten Verwalter verwaltet werden (außer wenn ein Drittel der Eigentümer diesen Nachweis wünscht).
Auf eine Person, die in dem Bereich seit längerem beruflich tätig ist und auch eine Ausbildung im Bereich Immobilien und Verwaltung nachweisen kann, trifft die Pflicht zur Zertifizierung nicht zu.
Ich selbst bin schon seit mehr als 15 Jahren im Geschäft, außerdem Immobilienkauffrau und darüber hinaus studierte Immobilienökonomin.
Übrigens: Jemand, der sein eigenes Eigentum, also ein Mietshaus oder seine Eigentumswohnung, selbst verwaltet, muss kein solches Zertifikat haben. Nur jene, die fremdes Eigentum verwalten, müssen dieses ggf. nachweisen können, außer in den oben genannten Ausnahmen.
Soviel zum „zertifizierten Verwalter“, aber ich verspreche Ihnen, ich kann Ihnen noch so einige andere amüsante Anekdoten rund um WEG und Vermietung berichten.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit!
Ihre Frauke Nolting
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