Wachstumschancengesetz

Finanzierung, Darlehen und Förderung

Es war offensichtlich ein zähes und langes Ringen – doch dann endlich konnten sich Bundesrat und Bundestag auf das Wachstumschancengesetz verständigen. Es handelt sich dabei gleich um ganzes Paket von Gesetzen, das diverse Steuererleichterungen und die „degressive Abschreibung“ für den Wohnungsbau enthält. Davon soll die Finanzierung von Wohnungsbau profitieren, denn es fehlt weiterhin dringend benötigter Wohnraum.

Ob die Steuererleichterungen ausreichen werden, um den Wohnungsbau ausreichend anzufeuern, wird eine spannende Frage sein.

Die Abschreibung von Abnutzung (AfA) kann im Laufe der Nutzungszeit in abnehmendem Umfang geltend gemacht werden, degressiv, also unter Berücksichtigung des sich verringernden Wertes, und zwar mit 5 %. Das ist in jedem Fall eine gute Nachricht! Die degressive AfA gilt laut Bundesbauministerium „für alle Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30 September 2029.“

Beispiel für eine degressive Abschreibung

Beispiel für eine degressive Abschreibung

Hier finden Sie genauere Informationen vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Auf der Abbildung sehen sie ein Beispiel für eine degressive Abschreibung mit einem Investionswert von 400.000 €. Wir haben die Vorteile einmal genau durchgerechnet. In der Tat wird der Erwerb von Wohneigentum damit wieder attraktiver!

Günstige Kredite sind fast immer eine wichtige Voraussetzung für den Erwerb von Wohneigentum. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, bietet verschiedene Optionen für unterschiedliche Zielgruppen. Ein Blick auf die konkreten Angebote lohnt sich auf jeden Fall. Wir haben für Sie drei Varianten herausgesucht.

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Wohneigentum für Familien

KfW-Wohneigentumsprogramm

Außerdem bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das Fördergebiet Hessen ein Darlehen als Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen an, als „Hessen-Darlehen Neubau“. Hier können Sie ein zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 50 % Ihrer Gesamtkosten erhalten.

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe wünschen – melden Sie sich bei uns! Unser Finanzberater Alexander Samarneh hilft Ihnen auch gerne bei der Antragstellung.

Portrait von Frauke Nolting, Geschäftsführerin der GEFRA Grund und Wert GmbH

Herzliche Grüße aus Lennestadt!

Frauke Nolting
Geschäftsführerin GEFRA GmbH

 

 

 

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