Newsbild Zweiwochenfrist Fauke Nolting

Die Zweiwochenfrist

Zweiwochenfrist heißt, wie der Name schon vermuten lässt, zwei Wochen warten. Obwohl sich alle Parteien einig sind. Käufer, Verkäufer und der Notar sind theoretisch bereit, den Kaufvertrag bei der Beurkundung zu unterzeichnen, aber halt! In diesem Fall reicht nunmal die berühmte Wartefrist der einen Nacht, die bei wichtigen Entscheidungen „erst darüber geschlafen“ werden sollte, nicht aus. Jeder Notar wird penibel darauf achten, dass volle zwei Wochen vergehen. Das lässt sich nicht einmal durch eine schriftliche Vereinbarung aushebeln. Frauke Nolting erklärt Ihnen verständlich, warum der Notar darauf achtet und warum die Zweiwochenfrist berechtigt und sinnvoll ist:

Schauen Sie doch mal rein!

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