Der zertifizierte Verwalter

Der zertifizierte Verwalter

Wussten Sie schon, dass wir über unsere Tochterfirma „Stadtwald GmbH“ auch im Bereich Immobilienverwaltung tätig sind, also WEG- und Mietverwaltung durchführen? Schon vor einigen Jahren haben wir unser Angebot darum erweitert.

Und eines kann ich Ihnen versichern, als Verwalter wird Ihnen nie langweilig, egal, wie gut situiert die Eigentümer und Bewohner Ihrer Anlage sein mögen. Denn auch die haben so einiges auf Lager!

Vor nicht allzu langer Zeit z.B. erhielten wir eine E-Mail von einem Eigentümer, den wir schon länger betreuten. Es handelte sich dabei um eine kleine WEG, weniger als neun Einheiten. Er forderte uns auf, ihm kurzfristig unsere Verwalter-Zertifizierung nachzuweisen.  Wir wiesen ihn dann – zugegeben mit einem leichten Schmunzeln – darauf hin, dass diese Verwalter-Zertifizierung in diesem besonderen Fall nicht notwendig sei und wir Sie ihm daher nicht nachzuweisen brauchen.

Jetzt werden Sie sich wahrscheinlich fragen, wieso? Schließlich ist doch derzeit die Zertifizierung eines Verwalters in aller Munde und die Presse stellt es häufig so dar, als wenn das Zertifikat, das übrigens in reativ kurzer Zeit erworben werden kann, für alle Immobilienverwalter Pflicht wäre. Wieso müssen wir das dann nicht?

Um diese Frage zu klären, sollte man bei den Ursprüngen beginnen. Vor ein paar Jahren war es noch so, dass salopp gesagt jeder, der Langeweile hatte, sich in den Bereichen „Immobilienmakler“ und auch „Immobilienverwalter“ tummeln durfte. Er musste nur nachweisen, dass er keine Straftaten, vor allem im finanziellen und steuerlichen Bereich, begangen hatte und eine Gewerbeerlaubnis vorweisen.

Dass diese Regelung jedoch sehr unglücklich war, stellte sich mit den Jahren dann aber immer mehr heraus. Denn so konnte zwar vielen ein Einstieg in diese Branchen sehr leicht gemacht werden, aber einige von den Quereinsteigern hatten von der Materie wenig bis keine Ahnung. Und so häuften sich die materiellen und immateriellen Schadensfälle, die im Immobilienbereich gern mal in den sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich gehen können.

Deswegen hat der Gesetzgeber irgendwann – und das aus gutem Grund – entschieden, dass in beiden Bereichen in Zukunft eine entsprechende Qualifikation ausgewiesen werden muss. Bei der Verwaltung ist das der oben genannte zertifizierte Verwalter.

Im Grunde heißt das, dass der Verwalter einen Lehrgang besucht, bei dem vor allem das Grundwissen zur Verwaltung einer Immobilie Thema ist, darüber eine Prüfung ablegt wird und er dann eine entsprechende Urkunde erhält.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber auch einige Ausnahmen davon zugelassen.

Bei unserem oben genannten Fall traf witzigerweise gleich mehr als eine Begründung zu.

Denn:

Kleine Verwaltungen (WEGs unter neun Einheiten) müssen nicht zwingend von einem zertifizierten Verwalter verwaltet werden (außer wenn ein Drittel der Eigentümer diesen Nachweis wünscht).

Auf eine Person, die in dem Bereich seit längerem beruflich tätig ist und auch eine Ausbildung im Bereich Immobilien und Verwaltung nachweisen kann, trifft die Pflicht zur Zertifizierung nicht zu.

Geschäftsführerin Frauke Nolting, Immiobilienkauffrau und Immobilienökonomin

Ich selbst bin schon seit mehr als 15 Jahren im Geschäft, außerdem Immobilienkauffrau und darüber hinaus studierte Immobilienökonomin.

Übrigens: Jemand, der sein eigenes Eigentum, also ein Mietshaus oder seine Eigentumswohnung, selbst verwaltet, muss kein solches Zertifikat haben. Nur jene, die fremdes Eigentum verwalten, müssen dieses ggf. nachweisen können, außer in den oben genannten Ausnahmen.

Soviel zum „zertifizierten Verwalter“, aber ich verspreche Ihnen, ich kann Ihnen noch so einige andere amüsante Anekdoten rund um WEG und Vermietung berichten.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit!

Ihre Frauke Nolting

 

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Verkaufsstart in Beltershausen

Innenvisualisierung des GEFRA Bauprojekts in Beltershausen

Hier kann man sich wohlfühlen! Die Visualisierung eines Balkons der Wohnungen in Beltershausen.

Endlich Verkaufsstart! Ab sofort hat der Verkauf der Wohnungen in Beltershausen begonnen! Es geht um insgesamt 13 Wohnungen, die zum Verkauf stehen. Die modernen, hochwertig ausgestatteten Wohneinheiten sind wunderschön gelegen im beschaulichen Beltershausen mit einem großartigen Blick auf die Amöneburg. Alle notwendigen Informationen finden Sie in unseren Kurzexposés, die ab sofort auch die Verkaufspreise für die Wohneinheiten enthalten.

Die Exposés sind – natürlich kostenlos – auf dieser Seite abrufbar, lediglich eine kurze Anmeldung (nur E-Mail und Passwort) ist erforderlich, um den Menüpunkt „Exposés“ zu erhalten und auswählen zu können.

In den Kurzexposés ist alles Wissenswerte über die Wohnungen In Beltershausen enthalten. Der Baustart ist übrigens für das Frühjahr 2023 geplant. Falls Sie Fragen haben oder sich für eine der Wohnungen interessieren, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne!

 

 

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Video: Teileigentum

Nach Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht befasst sich dieses Video mit dem Thema „Teileigentum“. Sie bemerken nun bestimmt, dass es bei einem ganz normalen Haus  verschiedene Arten von Eigentum geben kann. Und weil aus Eigentum auch Rechte und Pflichten resultieren, ist es ziemlich wichtig, genau zu wissen, welche Art von Eigentum Sie eigentlich besitzen. Oder eben auch nicht besitzen. Oder gegebenenfalls für die Pflege und Instandsetzung verantwortlich sind. Und vielleicht wollen Sie nur wissen, welches und wessen Eigentum sie grundsätzlich benutzen dürfen. Und natürlich: Was ist eigentlich Teileigentum?

Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting erklärt in diesem Video kurz und knapp, was Sie dazu wissen sollten.

 

 

Dazu passend: Frauke Nolting zum Thema „Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht“

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Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht. Falls es Ihnen gelingen sollte, bei einem gemütlichen Spieleabend alle drei Wörter beim Scrabble unterzubringen, dürfte Ihnen der Sieg kaum zu nehmen sein. Allerdings wäre für das Wort „Gemeinschaftseigentum“ das Spielfeld der Standardvariante viel zu klein.

Vielleicht schaffen Sie auf einem besonders großen Spielfeld obendrauf noch ein überragendes „Wohnungseigentümergemeinschaft“, womit Sie sich endgültig als Experte des Wohnungseigentumsgesetz zu erkennen geben – oder als Teil einer solchen Gemeinschaft, die kurz WEG genannt wird. Denn dann sollten Ihnen diese Wörter geläufig sein.

Schließlich gehört zu einem Haus mit Eigentumswohnungen viel mehr, als nur die eigentlichen Wohnungen.

Und wie immer beim Thema Eigentum gibt es Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting erzählt Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.

 

 

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