Frauke Nolting erklärt in einem Video den Begriff Auflassungsvormerkung

Neues Video: Die Auflassungsvormerkung

Das Wort „Auflassung“ ist eine Derivation zum Stamm des Verbs „auflassen“ mit dem Ableitungsmorphem „-ung“ und wird in Verbindung mit dem Substantiv „Vormerkung“ zur „Auflassungsvormerkung“. Dieser buchstabenreiche Rechtsbegriff dient zur Sicherung der Eigentumsverschaffung. Alles klar?

Frauke Nolting erklärt Ihnen verständlich, was es damit auf sich hat:

Schauen Sie doch mal rein, viel Spaß beim Anschauen!

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