Video: Teileigentum

Nach Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht befasst sich dieses Video mit dem Thema „Teileigentum“. Sie bemerken nun bestimmt, dass es bei einem ganz normalen Haus  verschiedene Arten von Eigentum geben kann. Und weil aus Eigentum auch Rechte und Pflichten resultieren, ist es ziemlich wichtig, genau zu wissen, welche Art von Eigentum Sie eigentlich besitzen. Oder eben auch nicht besitzen. Oder gegebenenfalls für die Pflege und Instandsetzung verantwortlich sind. Und vielleicht wollen Sie nur wissen, welches und wessen Eigentum sie grundsätzlich benutzen dürfen. Und natürlich: Was ist eigentlich Teileigentum?

Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting erklärt in diesem Video kurz und knapp, was Sie dazu wissen sollten.

 

 

Dazu passend: Frauke Nolting zum Thema „Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht“

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Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht

Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Nutzungssonderrecht. Falls es Ihnen gelingen sollte, bei einem gemütlichen Spieleabend alle drei Wörter beim Scrabble unterzubringen, dürfte Ihnen der Sieg kaum zu nehmen sein. Allerdings wäre für das Wort „Gemeinschaftseigentum“ das Spielfeld der Standardvariante viel zu klein.

Vielleicht schaffen Sie auf einem besonders großen Spielfeld obendrauf noch ein überragendes „Wohnungseigentümergemeinschaft“, womit Sie sich endgültig als Experte des Wohnungseigentumsgesetz zu erkennen geben – oder als Teil einer solchen Gemeinschaft, die kurz WEG genannt wird. Denn dann sollten Ihnen diese Wörter geläufig sein.

Schließlich gehört zu einem Haus mit Eigentumswohnungen viel mehr, als nur die eigentlichen Wohnungen.

Und wie immer beim Thema Eigentum gibt es Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting erzählt Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.

 

 

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Seniorengerechtes Wohnen

Mit dem Begriff „seniorengerechtes Wohnen“ werben viele, die eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete anbieten. Doch manchmal ist nicht das drin, was drauf steht. Oder besser, es wird nicht gehalten, was durch diese Formulierung versprochen wird. Denn ist eigentlich relativ offensichtlich, was seniorengerechtes Wohnen bedeuten sollte. Im Alter verändern sich nun mal die Ansprüche an eine komfortable Wohnung. Was genau es mit dem Begriff seniorengerechtes Wohnen auf sich hat, und was er im Unterschied zu „barrierefreies Wohnen“ bedeutet, erläutert GEFRA-Geschäftsführerin Frauke Nolting im folgenden Video.

 

 

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Was macht eigentlich ein Bauträger?

Wer heutzutage auf die Hilfe eines Profis verzichtet und glaubt, er könne alles selber machen, zahlt meistens drauf. Fast egal, um was es geht. Auch das größte Multitalent unter den Hobbyheimwerkern kann nicht über das Wissen verfügen, das sich die Profis im Laufe vieler Jahre angeeignet haben.

Ein guter Bauträger spart nicht nur Ihr Geld für Sie, sondern schont auch ihre Nerven. Das ist kein unwichtiger Punkt, denn die Errichtung einer Immobilie ist in jedem Fall ein aufregendes Unterfangen. Außerdem ist es fast nicht möglich, als Außenstehender die vielen Klippen und Fallstricke der Branche zu kennen. Was alles dazugehört, und warum es sinnvoll ist, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, erläutert unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting in unserem neuen Video. Viel Spaß beim Anschauen!

 

 

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Achtung Denkmalschutz!

Die dauerhafte Sicherung der Kulturgüter, die der Denkmalschutz erhalten soll, ist nicht immer einfach. Es existieren umfangreiche Auflagen, deren Einhaltung die staatlichen Behörden streng kontrollieren. Eigentlich kann der Denkmalschutz nur funktionieren, wenn die Behörden und der Eigentümer eines Denkmals, z.B. einer denkmalgeschützten Immobilie, eng zusammenarbeiten.
Wichtig ist außerdem das notwendige Know-how darüber, wie eine solche Immobilie renoviert werden kann. Über die notwendige Expertise verfügt nicht jeder Bauträger. Wir von der GEFRA stammen ja aus dem wunderschönen Lennestadt im Sauerland, wo Fachwerkhäuser noch an vielen Stellen das örtliche Bild prägen. Wir haben unsere Büroräume in einem von uns renovierten Fachwerkhaus untergebracht. Im Laufe der Jahre haben wir viel Wissen über die fachmännische Renovierung von denkmalgeschützten Immobilien angehäuft, auch über Fördermöglichkeiten, falls Sie Bedarf an einer Beratung haben, sprechen Sie uns einfach an.
Über diese und weitere spannende Aspekte zum Thema Denkmalschutz spricht unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting in unserem neuesten Video. Viel Spaß beim Anschauen!

 

 

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Was ist Besitz und was ist Eigentum?

Stellen Sie sich vor, sie laufen durch ihren Lebensmittelladen und haben gerade den letzten Liter Speiseöl in ihren Einkaufswagen gelegt. Während sie sich danach für ein anderes Produkt genauer interessieren, nimmt jemand das Speiseöl aus ihrem Einkaufswagen und legt es in seinen Einkaufswagen. Ist das jetzt Diebstahl? Hören Sie doch mal in die Erläuterungen unserer Geschäftsführerin Frauke Nolting hinein, die sich mit dem Unterschied zwischen Besitz und Eigentum beschäftigt. Danach können Sie auch die Frage mit dem Speiseöl beantworten.

Artikel 14 des Grundgesetzes – eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages in Berlin

Der Artikel 14 des Grundgesetzes enthält den berühmten kurzen Satz. Der isralischen Bildhauer Dani Karavan schrieb den Artikel an die Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages in Berlin.

Da die GEFRA aber nicht mit Speiseöl handelt, sondern mit Immobilien, hat die Beantwortung dieser Frage eine viel größere Tragweite. (Auch wenn Speiseöl sehr teuer geworden ist.) Deshalb werden Sie auch von den Herren Hugo Sinzheimer und seinem Schüler Carlo Schmitt hören, die den berühmten kurzen Satz „Eigentum verpflichtet“ in die Gesetzgebung brachten, der erste in die Weimarer Verfassung, der zweite ins Grundgesetz. Wie dieser Zwei-Wort-Satz einzuordnen ist, werden Sie ebenfalls erfahren. Viel Spaß bei diesem spannenden Video!

 

 

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Die oft zitierte „Immobilienblase“: Chaos am Immobilienmarkt

In vielen Medien blubbern die Blasen, dass jeder Kindergeburtstag seine Freude daran hätte. Die sogenannte Immobilienblase, die jetzt bald zu platzen hat, wird derzeit fast täglich in den deutschen Medien thematisiert. Manche wissen sogar vorher zu sagen, wann diese Blase platzen wird. Einige schlagen präzise den Oktober 2022 vor, andere wiederum sprechen davon, dass dieses Ereignis erst im nächsten Jahr passieren wird.

Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting macht einen Gegenvorschlag. Weil die Begriffe scheinbar etwas durcheinander geraten sind, würde es Sinn ergeben, sich zunächst einmal damit zu beschäftigen, was eine Immobilienblase überhaupt ist. Dann kann festgestellt werden, ob es sie überhaupt gibt.

Solche genauere Betrachtung ist nicht unwichtig, im Gegenteil. Denn daraus wird sich ergeben, welchen Wert Immobilien in der Zukunft haben werden. Viel Spaß bei diesem spannenden Video!

 

 

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Was ist eine Erschließung?

Es ist immer der erste Schritt, bevor ein Grundstück bebaut werden kann. Nicht eine Wand eines zu bauenden Hauses wird hochgezogen, wenn die Erschließung nicht vollständig ist. Deshalb sollte jeder Häuslebauer wissen, was damit gemeint ist. Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting erklärt alles Wichtige kurz und knackig im neuen Video. Viel Spaß dabei!

 

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Neues Video: Speckgürtel

Er wird auch mit dem sperrigen Begriff „Agglomerationsgürtel“ gekennzeichnet. „Agglomeration“ bedeutet „Anhäufung“, in diesem Fall von suburbanen Siedlungen in der der Umgebung einer Stadt. Deutlich einfacher und plakativer ist der Ausdruck „Speckgürtel“.

Speckgürtel mit Schnalle

Bei aller fragwürdigen Kleidsamkeit: Dieser Speckgürtel ist nicht gemeint.

Wer also bauen oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher entschieden haben, wo sich diese Immobilie befinden wird. Es wäre also sinnvoll, eine Art gedankliches „Stadt, Land, Speckgürtel“ gespielt zu haben, denn das sind die drei häufigsten Siedlungsgebiete.

Alles über das Wesen und die Vorteile des Speckgürtels erläutert unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting im neuen Video. Viel Spaß beim Anschauen!

 

 

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Neues Video: Teilungserklärung

Der Begriff „Teilungserklärung“ klingt eigentlich ganz einfach, hat es aber in sich. Dahinter kann sich viel verbergen, nicht nur die eigentliche Erklärung an das Grundbuchamt, sondern auch ein rechtliches Regelwerk einer Wohnngseigentumsgemeinschaft (WEG), das jedem Wohnungseigentümer geläufig sein sollte.

Alles, was Sie über das Thema „Teilungserklärung“ wissen sollten, erklärt unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting im neuen Video:

Schauen Sie doch mal rein!

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