Neues Video: Zinswende

Stellen Sie sich vor, ein sehr weiser Urahn hätte für Sie im Jahre Null, also Christi Geburt, einen Cent angelegt, für 4,5 % Zinsen. Er hätte den Zinseszins angesammelt und unterjährig exponentiell verzinst. Die Zahl, die im Jahr 2022 auf Ihrem Kontoauszug stehen würde – falls der genug Platz dafür hätte – ließe auch die 100 reichsten Personen des Planeten, selbst wenn sie alles zusammenschmeißen würden, geradezu ärmlich aussehen. Milliarden Euros wären Kleingeld für Sie, auch über ein paar Trillionen und Trilliarden würden Sie nicht lange nachdenken. Quadrillionen und Quadrilliarden wären schon eher Ihre Liga, und auch mit Quintillionen und Quintilliarden würden Sie sich auskennen. Denn Sie besäßen mehr als 4 Sextillionen Euro. Hinter der vier kämen noch 36 Stellen bis zum Komma:
4.499.241.283.722.278.769.870.837.044.670.889.984,00 Euro.

Zinsen können also ziemlich einträglich sein. Wenn man Zeit und Geduld hat. Im Jahre 100 n. Chr. betrug der Wert Ihres Vermögens gerade einmal 82 Cent. (Nach 500 Jahren allerdings schon über 36 Mio. Euro.)

Zugegeben: Die lange Dauer macht unser Rechenbeispiel  eher unrealistisch. Genauso wie die Annahme eines gleichbleibenden Zinssatzes, denn der steigt und fällt stetig. 4,5 % Zinsen gab es auf Spareinlagen zuletzt Anfang der achtziger Jahre, dann fielen die Zinsen. 2021 waren es nur noch 0,1 %. Doch nun steigen sie wieder, die Experten sprechen von der „Zinswende“.

Alles, was Sie im Zusammenhang mit Immobilien über das Thema „Zinswende“ wissen sollten, erklärt unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting im neuen Video:

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Auch interessant: Frauke Nolting zum Thema „Inflation“.

Neues Video: Inflation

„Du kannst nicht zweimal in dieselbe Bahn steigen, ohne daß sich der Fahrpreis erhöht hat.“ So beschrieb der deutsche Philosoph Manfred Hinrich einmal die Auswirkungen einer Inflation. Was er sagte wollte, ist klar: Die Preise steigen rasant. Wir erleben es gerade in fast allen Lebenslagen. Nur in einem Detail irrte sich Hinrich: Er kannte das Neun-Euro-Ticket nicht …

Alles, was Sie im Zusammenhang mit Immobilien über das Thema Inflation wissen sollten, erklärt unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting im neuen Video:

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Auch interessant: Das GEFRA Wohn-Flex-Konzept.

Die Zweiwochenfrist

Zweiwochenfrist heißt, wie der Name schon vermuten lässt, zwei Wochen warten. Obwohl sich alle Parteien einig sind. Käufer, Verkäufer und der Notar sind theoretisch bereit, den Kaufvertrag bei der Beurkundung zu unterzeichnen, aber halt! In diesem Fall reicht nunmal die berühmte Wartefrist der einen Nacht, die bei wichtigen Entscheidungen „erst darüber geschlafen“ werden sollte, nicht aus. Jeder Notar wird penibel darauf achten, dass volle zwei Wochen vergehen. Das lässt sich nicht einmal durch eine schriftliche Vereinbarung aushebeln. Frauke Nolting erklärt Ihnen verständlich, warum der Notar darauf achtet und warum die Zweiwochenfrist berechtigt und sinnvoll ist:

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Auch interessant: Der Zahlungsplan nach MaBV.

Neues Video: Das GEFRA Wohn-Flex-Konzept

Gebrauchsmuster Wohn-Flex-Konzept GEFRA

Eintragungsurkunde für das GEFRA Wohn-Flex-Konzept.

Damit eine Investition in eine Immobilie möglichst lange werthaltig bleibt, muss in die Zukunft gedacht werden. Nicht nur bei Spezial-Immobilien kann sich die Nachfrage nach dem speziellen Zweck verändern. Eine Umnutzung ist normalerweise aufwendig und teuer. Um Zeit und Geld zu sparen, hat die GEFRA das Wohn-Flex-Konzept entwickelt und schützen lassen.

Frauke Nolting erklärt Ihnen, was es damit auf sich hat:

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Hier finden Sie weitere Informationen über das  Wohn-Flex-Konzept am Beispiel unseres Projektes „Platz der Weissen Rose“ in Marburg: : „Das Wohn-Flex-Konzept“.

Neues Video: Die Auflassungsvormerkung

Das Wort „Auflassung“ ist eine Derivation zum Stamm des Verbs „auflassen“ mit dem Ableitungsmorphem „-ung“ und wird in Verbindung mit dem Substantiv „Vormerkung“ zur „Auflassungsvormerkung“. Dieser buchstabenreiche Rechtsbegriff dient zur Sicherung der Eigentumsverschaffung. Alles klar?

Frauke Nolting erklärt Ihnen verständlich, was es damit auf sich hat:

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Auch interessant: Der Zahlungsplan nach MaBV.

Neues Video: Der Zahlungsplan nach MaBV

Über die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, hat Frauke Nolting bereits alles Wichtige in einem unserer Service-Videos zusammengefasst.
Ein wesentlicher Teil dieser Verordnung ist der Zahlungsplan, ein für Makler und Bauträger verbindliches Element zum Schutz der Käufer. Was genau dieser Ratenplan beinhaltet und wie er funktioniert, erläutert unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting im neuen Video:

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Falls Sie sich den Zahlungsplan in Ruhe anschauen wollen, haben wir ein nützliches PDF-Dokument für Sie vorbereitet: Bitte hier herunterladen.

 

Alle Neubauten der GEFRA sind grundsätzlich barrierefrei

Bei manchen Neubauten wird das Thema „Barrierefreiheit“ nicht hinreichend berücksichtigt, dabei kann es jeden von uns irgendwann betreffen. Wir werden (leider) alle nicht jünger!

In unserem neuesten Video beschäftigt sich unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting mit dem wichtigen Thema „Barrierefreiheit“ und erklärt, was genau dieser Begriff eigentlich bedeutet und warum er eine hohe Bedeutung für ausnahmslos jeden haben kann. Im schlimmsten Fall könnten die Barrieren in den eigenen vier Wänden dazu führen, dass die Immobilie nicht mehr geeignet ist, um dort leben zu können.

Für die GEFRA hat dieses Thema einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb wird jeder Neubau der GEFRA grundsätzlich barrierefrei errichtet, was sich außerdem nachhaltig wertsteigernd auswirkt.

 
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Wissen durch Videos

Das ist neu bei der GEFRA! Unsere Geschäftsführerin Frauke Nolting erläutert die wichtigsten Begriffe und Abläufe der Bauträger- und Immobilienbranche. In kurzen, knackigen Videos nimmt sie sich alles vor, was jeder wissen sollte, der sich für den Kauf einer Immobilie interessiert.

Und davon gibt es eine ganze Menge. Beispiele gefällig? Bitte sehr: Was ist eigentlich die „Zweiwochenfrist“? Oder eine „Auflassungsvormerkung“? Was ist der Unterschied zwischen „seniorengerecht“, „behindertengerecht“ und „barrierefrei“? Bedeutet „familienfreundlich“ lediglich, dass die Nachbarn Kinder mögen oder steckt mehr dahinter? Wofür steht die Abkürzung MABV? Taugen Immobilien als Geldanlage? Was ist Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum? Die Liste ist lang, es sind alles Fragen, die sich fast jeder stellt, der zum ersten Mal mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu erwerben. Viele der Fragen sind übrigens auch für Mieter wichtig.

Frauke Nolting hofft, dass die Videos hilfreich sind: „Wir haben immer wieder festgestellt, dass für manche unserer Kunden vieles fremd ist, was sie aber unbedingt kennen und verstehen sollten. Denn Wissen hilft dabei, genau das zu bekommen, was gewünscht ist.“ Die meisten Videos sind schnell angeschaut, in meistens weniger als drei Minuten wird erklärt, was wirklich wichtig ist. Wenn dann noch Fragen offen sind, steht Ihnen das Team der GEFRA auch gerne persönlich mit Antworten zur Verfügung.

Hier nimmt sich Frauke Nolting das Thema „Makler- und Bauträgerverordnung vor:

In Zukunft finden Sie alle Videos in der gleichnamigen Rubrik, die sich nach und nach füllen wird. Viel Spaß beim Anschauen!